um *1499 †1553
Schnell werden Johannes Bugenhagen und Hermann Bonus, die Johann Hoeck im pommerschen Kloster Belbuk in alten Sprachen und Bibelexegese unterrichten, auf ihn aufmerksam. 1518 geht Hoeck nach Wittenberg, wo er Theologie studiert und Luther sowie Melanchthon kennenlernt. 1520 schließt er das Studium ab, um in seine brandenburgische Heimat zurückzukehren. Dass er dort als Schulvorsteher die evangelische Lehre vertritt, verschafft ihm einen mächtigen Feind: Kurfürst Joachim I. lässt Hoeck einkerkern. Freunde verhelfen ihm zur Flucht, Melanchthon rät zu einem griechischen Gelehrtennamen. Aus Hoeck wird Aepinus.
In Greifswald und Rostock unterrichtet er an Gelehrtenschulen. Dass er Theorie und Praxis zu verbinden vermag, beweist Aepinus 1525. In Stralsund verfasst er die erste evangelische Kirchenordnung, die früheste überhaupt. Johannes Bugenhagen ist beeindruckt. Er holt Aepinus in sein Team, als er 1529 in Flensburg argumentativ gegen Melchior Hofmann zu Felde zieht, einen der profiliertesten Vertreter der Wiedertäuferbewegung. Neben den Altgläubigen gehört diese radikale und schwärmerische Strömung zu den Hauptgegnern der Lutheraner.
In Bugenhagens Kirchenordnung, die am 15. Mai 1529 angenommen wird, ist das Amt eines Superintendenten vorgesehen. Dieser soll am Dom lehren und predigen und zugleich eine Aufsichtsfunktion über Kirchen- und Schulangelegenheiten ausüben. Dafür will Bugenhagen Aepinus haben. In Hamburg wird er fortan nicht nur für die Neuorganisation der Kirche eine entscheidende Rolle spielen, sein Verhandlungsgeschick ist auch in diplomatischen Missionen gefragt. Etwa im jahrelangen Streit zwischen der Stadt und dem Domkapitel um dessen Einkünfte und deren Verwendung. Die katholischen Domherren bringen diesen Streit bis vor das Reichskammergericht, das Hamburg mit einem Strafmandat belegt. Die Hansestadt tritt daraufhin dem Schmalkaldischen Bund der protestantischen Fürsten und Städte bei. Auch hier hat Aepinus Einfluss auf grundsätzliche Entscheidungen, kümmert sich aber auch ums Kleingedruckte.
Weniger Erfolg hat er 1539 mit einer neuen Hamburger Kirchenordnung, die dem Rat in wichtigen Punkten nicht behagt und nicht in Kraft treten kann, anders als seine Kirchenordnungen für das Amt Bergedorf und die Stadt Buxtehude. In theologischen Fragen galt Johann Aepinus als Hamburgs wichtigste Instanz, im Dom hält der exzellente Prediger Vorlesungen in geschliffenem Latein. Fast bis zu seinem Tod beteiligt sich der ebenso gebildete wie streitbare Superintendent an den Auseinandersetzungen seiner Zeit. Am 13. Mai 1553 stirbt Aepinus in Hamburg. Beigesetzt wird er vor dem Altar der Hauptkirche St. Petri.
Text: Matthias Gretzschel